Annahmegebühren 2024 | Preise in CHF, EXKL. MWST |
Art.-Nr. | Produktbeschreibung | Einheit | Preise in CHF |
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A1011 | Deponiegebühr Aushub sauber trocken | to | 20.50 |
A1012 | Deponiegebühr Aushub sauber nass | to | 25.50 |
A1013 | Deponiegebühr Aushub sauber nicht planiefähig | to | 27.50 |
A2011 | Bohrschlamm sauber | to | auf Anfrage |
Ohne Voranmeldung Grundpauschale CHF 200.–
Energiezuschlag: Rohstoff- und Energiezuschlag (Strom- und Treibstoffe): CHF 2.00/to exkl. MWST.
Kleinmengenzuschlag: bis 0.99 to Wiegegebühr CHF 15.–
Alle Aufträge für die Annahme der in der Preisliste aufgeführten Produkte werden aufgrund der nachstehenden allgemeinen Bedingungen ausgeführt. Durch die Unterzeichnung der entsprechenden Rapporte anerkennt der Lieferant die Gültigkeit dieser allgemeinen Bedingungen. Abweichende Regelungen oder Bedingungen sind nur gültig, wenn sie vorgängig schriftlich vereinbart wurden.
1. Preise
Die Preise verstehen sich, wo nicht anders vermerkt, als Materialpreise pro Tonne/Kubikmeter. Die Annahmepreise bleiben unter dem laufenden Geschäftsjahr verbindlich. Allfällige Preisanpassungen als Folge von wesentlichen Änderungen der Gesetze, Verordnungen oder tatsächlicher Verhältnisse, werden schriftlich angezeigt. Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
2. Annahmevorbehalt
Die Annahme von Materialien bleibt im Einzelfall vorbehalten. Die Klassifizierung wird durch den Deponiemeister/Wiegepersonal vor Ort bestimmt.
3. Volumen, Gewicht und Materialkategorie
Das massgebende Volumen beziehungsweise Gewicht des Materials und die Materialkategorie werden verbindlich auf der Annahmestelle bestimmt und festgehalten.
4. Verantwortung des Anlieferers
Der Anlieferer von Material ist dafür verantwortlich, dass nur das im Lieferschein vermerkte und nur gesetzlich zulässige Material angeliefert wird.
Die Verantwortung bleibt beim Anlieferer, auch wenn eine visuelle Kontrolle bei der Annahme nicht feststellt, dass falsch deklariertes oder unzulässiges Material angeliefert wurde. Die Kosten für das Wiederaufladen und den Rücktransport falsch deklarierten oder unzulässigen Materials gehen zulasten des Anlieferers. Beanstandungen bezüglich Menge und/oder Materialdeklaration sind der Starkenbach Deponie AG schriftlich innert fünf Tagen anzuzeigen.
5. Definition und Erläuterungen
Betonabbruch
Bei Betonabbrüchen sind vorstehende Armierungseisen vorgängig abzutrennen. Andernfalls werden bei vorstehenden Armierungseisen für das Abtrennen und Entsorgen die Positionen aus der Preisliste verrechnet.
Mischabbruch
Beim Mischabbruch handelt es sich um die mineralischen Fraktionen von Massivbauteilen wie Beton, Backstein-, Kalksandstein- und Natursteinmauerwerk, insbesondere aus dem organisierten Rückbau. Als Leichtstoffanteile gelten unter anderem Holz-, Papier-, Plastik- und Isoliermaterialien. Holz/Bausperrgut Sauberes Holz ohne Beschläge. Darunter fallen alle Materialien, die keiner der vorgängig aufgeführten Gruppen zugeteilt werden können. Dazu zählen insbesondere Lieferungen, welche vorwiegend aus den nachfolgenden Materialien bestehen: Matratzen, Teppiche, Isoliermaterialien, Plastik, Dachpappe, Fensterflügel, PVC- und Geberitrohre etc. Strassenaufbruch Strassenaufbruch mit Hauptmengenanteil an Koffermaterial aus Strassenkörper mit maximal 20% Ausbauasphalt oder Beton.
Holz/Bausperrgut
Sauberes Holz ohne Beschläge. Darunter fallen alle Materialien, die keiner der vorgängig aufgeführten Gruppen zugeteilt werden können. Dazu zählen insbesondere Lieferungen, welche vorwiegend aus den nachfolgenden Materialien bestehen: Matratzen, Teppiche, Isoliermaterialien, Plastik, Dachpappe, Fensterflügel, PVC- und Geberitrohre etc.
Strassenaufbruch
Strassenaufbruch mit Hauptmengenanteil an Koffermaterial aus Strassenkörper mit maximal 20% Beton.
6. Annahmebedingungen
Der Kunde erklärt die Annahmebedingungen der Starkenbach Deponie AG / Schällibaum Bau AG zu kennen. Er bestätigt insbesondere, dass im gelieferten Material keinerlei Sonderabfälle enthalten sind.